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BFH, 07.12.1984 - VI R 91/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BFH, 17.07.1981 - VI R 105/78
Außergewöhnliche Belastung - Kleidungsstücke - Abmagerungskur
Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 91/81
NV: Kosten für die Änderung und Anschaffung von Kleidungsstücken sind auch dann keine außergewöhnlichen Belastungen, wenn körperliche Veränderungen unmittelbar als Folge einer Krankheit eingetreten sind (vgl. BFH-Urteil vom 17.7.1981 VI R 105/78).
- FG München, 28.09.2005 - 10 K 1088/03
Bekleidungs- und Perückenkosten eines Transsexuellen keine außergewöhnlichen …
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung (wozu auch Schuhe rechnen) sind - auch soweit sie sich als mittelbare Folgekosten einer Krankheit darstellen - nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juli 1981 VI R 105/78, BFHE 133, 550 zum Fall der ärztlich verordneten Abmagerungskur; und vom 7. Dezember 1984 VI R 91/81, DB 1985, 954 zum Fall der körperlichen Veränderungen als unmittelbare Folge einer Krankheit).